Präambel oder Einleitung
Wir, die Mitglieder der Kongregation der Tertiarschwestern des hl. Franziskus, Provinz Hall in Tirol, tragen Sorge für eine Kultur der Achtsamkeit. Die Schwestern – beruflich wie ehrenamtlich – sind in Kontakt untereinander und mit anderen Menschen. So wird gläubige Gemeinschaft in verschiedenster Art und Weise erlebbar.
Wo Menschen zusammenkommen, um miteinander Leben zu teilen, braucht es eine besondere Achtsamkeit. Wir suchen eine gute Balance zwischen Nähe und Distanz und fördern so das gegenseitige Vertrauen in der Gemeinschaft. Dabei kann auch Irritierendes zur Sprache kommen. So wird aus einer Glaubens- und Sozialgemeinschaft auch eine Lerngemeinschaft.
Das Schutzkonzept will eine Hilfestellung für ein vertrauensvolles Zusammenleben in der Gemeinschaft sein. Außerdem soll damit die Zusammenarbeit zwischen den Schwestern und den ihnen verbundenen Menschen verbessert und achtsamer gestaltet werden.
Um angesichts der zutiefst schockierenden Missbrauchsereignisse in Gesellschaft und Kirche nicht in eine Vermeidungshaltung zu rutschen, bedarf es eines entsprechenden und verbindlichen Konzepts, an dem sich alle Beteiligten orientieren, damit Missbrauch in jeder Form verhindert wird.
Gleichzeitig kann das vorliegende Schutzkonzept ein Maßstab sein, um grenzverletzendes Verhalten anzusprechen. Das Schutzkonzept will sensibilisieren, verhindern und schützen, aber die tägliche Arbeit nicht unnötig erschweren. Ganz fern liegt es denen, die dieses Konzept verantworten, Misstrauen zu fördern oder gar jemandem missbräuchliches Verhalten zu unterstellen. Das Gegenteil ist der Fall: Das Vertrauen zueinander soll einen Rahmen bekommen. Mithilfe des Konzepts wollen wir einen achtsamen Umgang fördern. Darüber hinaus trägt es zur Transparenz nach innen und nach außen bei.
Die Grundausrichtung dieses Textes lautet: „Miteinander achtsam leben.“
Die Einhaltung des Konzeptes bietet Schutz für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, ebenso für die beruflich und ehrenamtlich tätigen Schwestern und die Mitarbeiter*innen, welche die Tertiarschwestern des hl. Franziskus unterstützen. Über die Präventionsbeauftragte der Tertiarschwestern der Provinz Hall in Tirol und über die Homepage der Gemeinschaft wird dieses Schutzkonzept allen Schwestern und der Allgemeinheit zugänglich gemacht. Im Rundbrief und im Rahmen interner Fortbildungen wird darauf hingewiesen, dass dieses Konzept als selbstverständliche Grundlage unserer Arbeit dient.
Die Provinzoberin hat das vorliegende Schutzkonzept am 10.12.2023 für ein Jahr zur Erprobung verabschiedet.
Sr. Gertrud Schernthanner Sr. Notburga Maringele
Provinzoberin Präventionsbeauftragte
1. Grundlagen – Präventionsansatz
Präventionsbegriff
Das vorliegende Konzept verwendet in Anlehnung an die wissenschaftlich übliche Definition den Begriff Prävention in dreifacher Hinsicht:
| als Vorbeugung, damit Gewalt gar nicht entstehen kann |
als Unterbindung der Fortführung von bereits geschehenem
grenzverletzenden Verhalten
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als Verminderung von Spätfolgen bei Menschen, die bereits Opfer von Gewalt geworden sind
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Prävention muss stark machen!
Diesem Konzept liegt die tiefe Betroffenheit angesichts des in und durch Kirche und Orden verschuldeten und immer noch geschehenden sexuellen und spirituellen Missbrauchs an Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen zugrunde. Präventionsarbeit, Aufarbeitung und strukturelle Umkehr ist Arbeit an der Zukunftsfähigkeit der Orden. Ein erster Schritt ist die Definition von Missbrauch. Dabei nimmt das Schutzkonzept der Tertiarschwestern bewusst und ausdrücklich bereits die Vorstufen für jede Form von Missbrauch in den Blick. Dazu gehören für uns die Überwindung von Sprachlosigkeit, das wachsende Bewusstsein über strukturelle und missbrauchsfördernde Bedingungen und die unbedingte Aufklärung.
1.1. Was ist Gewalt?
„Gewalt ist eine vermeidbare Beeinträchtigung grundlegender menschlicher Bedürfnisse bzw. des Lebens. Die Androhung von Gewalt ist ebenfalls Gewalt.“
Grenzverletzungen sind grundsätzlich eine Form von Gewalt und werden von den Tertiarschwestern entschieden abgelehnt. Dazu zählen:
1.1.1 Körperliche bzw. physische Gewalt
Alle Formen der Körperverletzung und körperlichen Misshandlung.
Zum Beispiel: gegen den Willen festhalten usw.
1.1.2 Seelische bzw. psychische Gewalt
Sie kann in aktiver und passiver Form erfolgen und beeinträchtigt die Entwicklung von Menschen. Zum Beispiel: beschimpfen, abwerten, Angst machen, isolieren, erzeugen von Schuldgefühlen, stalking und mobbing usw.
1.1.3. Strukturelle Gewalt
Sie äußert sich in ungleichen Machtverhältnissen in Systemen, wie zum Beispiel fehlende Beteiligungsmöglichkeiten, Geschlechterdiskriminierung, Benachteiligung bestimmter Menschengruppen und Übergehen der Bedürfnisse einzelner.
1.1.4. Sexualisierte Gewalt
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Darunter verstehen wir Verhaltensweisen, die die körperliche oder seelische Schamgrenzen oder die sexuelle Würde anderer überschreiten und nicht in beidseitigem Einvernehmen geschehen.
Übergriffiges Verhalten ist kein Kavaliersdelikt, es führt zu einer tiefgreifenden Traumatisierung von Menschen.
Sexualisierte Gewalt an Minderjährigen ist auf jeden Fall strafbar. Es ist ein Übergriff, unabhängig davon welchen Willen sie äußern! Das Einverständnis spielt dabei keine Rolle.
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1.1.5 Spiritualisierte Gewalt/Geistlicher Missbrauch
Spiritualisierte Gewalt verletzt das Recht auf die religiöse Selbstbestimmung des Menschen. Geistlicher Missbrauch geschieht dann, wenn Personen, die über religiös spirituelle Autorität verfügen (z.B. als geistlicher Begleiter oder Seelenführer) und diese grenzverletzend ausnützen. Unter Verwendung von religiösen Motiven üben sie Macht aus. Der Glaube an Gott wird instrumentalisiert, um eigene Bedürfnisse zu befriedigen, ohne dazu das bewusste, freie und der Entwicklung entsprechende Einverständnis des anderen zu haben. Daraus resultierende Demütigungen bis hin zum sexuellen Missbrauch werden spirituell gerechtfertigt.
Das Vorgehen ist dem von Sekten ähnlich. Im Ergebnis sind Betroffene anfangs in der Regel scheinbar glücklich und erfüllt. Allerdings verlieren sie unter dem Eindruck der Manipulation den Kontakt zu sich selbst und anderen, geraten unter enormen Druck, verlernen Grenzen zu setzen und lassen sich zu Entscheidungen und Handlungen bewegen, zu denen sie aus freien Stücken niemals ja gesagt hätten. Das Ausbrechen aus solchen manipulativen Zusammenhängen kann sehr schwer sein, gerade weil die Betroffenen lange Zeit selbst glauben, sie würden alles freiwillig tun, hätten dabei eine besondere Nähe zu Gott und wären sehr glücklich.
Spiritualisierte Gewalt liegt immer dann vor, wenn Betroffene Eingriffe in ihr Leben zulassen, obwohl sie genau wissen, dass sie diese nicht wollen und dass sie nicht richtig sind, sie aber der spirituell begründeten Macht der Täter*innen in ihrem Leben nichts entgegensetzen können. So kommt es vor, dass Betroffene auch drastische Übergriffe hinnehmen, sich wider besseres Wissen und entgegen ihren eigentlichen Empfindungen und Interessen dazu bewegen lassen, beispielsweise den Kontakt zu Freunden und zur Familie komplett abzubrechen, zu lügen, körperliche Gewalt hinzunehmen oder Vergewaltigungen über sich ergehen zu lassen. Im Nachhinein fühlen sich Betroffene, die diese Form des spirituellen Missbrauchs erlebt haben, als wären sie von den Täter*innen ausgelöscht oder getötet worden. Sie haben gleichsam erlebt, dass Täter*innen den Kern ihrer Persönlichkeit vernichtet haben
Wie kann es gerade im Raum der Religionen zu diesem Machtmissbrauch kommen?
Geistlicher Missbrauch basiert auf einer tiefliegenden Verwechslung von geistlichen Personen mit der „Stimme Gottes“ selbst. Drei Formen der Verwechslung sind hier zu beobachten:
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Der Seelenführer verwechselt sich selbst mit der Stimme Gottes. Wie Gott glaubt er zu wissen, was richtig und gut für die Suchenden ist, besser als sie selbst.
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Die geführte Seele verwechselt den Seelenführer mit der Stimme Gottes. Menschen, die ein geringes Selbstwertgefühl haben und dazu erzogen worden sind, kirchliche Autoritäten nicht zu hinterfragen, sind gefährdet, diesem Irrtum zu verfallen, womit natürlich keine Rechtfertigung eines Ausnützens dieser Situation verbunden ist.
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Beide unterliegen dieser Ver-wechslung.
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Mögliche Symptome geistlichen Missbrauchs:
- Der/die religiöse Führer/Führerin „weiß“, was Gott von einem Menschen will, oft besser als der Betroffene selbst und nur mit ihm/ihr darf der/die Begleitete über ihr Inneres sprechen.
- Der geistliche Begleiter bietet sich an, ohne dass er gefragt wurde, d. h. der Anstoß zur geistlichen Begleitung geht nicht vom Suchenden aus.
- Geistliche Begleitung wird nicht zeitlich eingegrenzt, sondern bleibt über Jahre bis lebenslänglich aufrecht.
- Die Vorstellung der Gottesbeziehung ist oft von rigorosem Leistungsdenken geprägt.
- Oftmals erstreckt sich der Einflussbereich auch auf das Privatleben des/der Begleiteten und auf seine Beziehungen.
- Verschiedene Lebensformen werden moralisch gegeneinander ausgespielt.
- Eine bestimmte Glaubenspraxis wird als allein richtig und religiös zwingend dargestellt und nicht als Angebot verstanden.
- Kritik ist nicht erlaubt und wird als religiöse Verfehlung angesehen.
- Der Begleiter verlangt absolute Verschwiegenheit.
Alle Personen, die mit Kindern und Jugendlichen und in der Altenseelsorge arbeiten, sollen in ihrer Aus- und/oder Weiterbildung für eine Kultur der Grenzachtung und des aufmerksamen Hinschauens sensibilisiert werden!
1.2. Die gesetzlichen und kirchenrechtlichen Vorgaben
In der österreichischen Bundesverfassung ist das Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit nicht ausdrücklich erwähnt. Allerdings ergibt sich ein entsprechender Schutzbereich u. a. aus der Europäischen Menschenrechtskonvention von 1958, die seit 1964 Verfassungsrang genießt. Weitere wichtige gesetzliche Vorgaben sind:
Im Strafgesetzbuch § 202 - § 218 Sexueller Missbrauch
Codex des kanonischen Rechts
Can. 1387 CIC: spiritueller/sexueller Missbrauch
Can.1395 § 2 CIC: sexueller Missbrauch
2. Maßnahmen
2.1 Konstitutionen
Art. 7: Einsatz für Gerechtigkeit, achtsamer Umgang mit der Schöpfung
Art. 16: Einheit in Vielfalt
2.2 Beteiligung an Initiativen gegen Missbrauch
Unterstützung von SOLWODI
Einsatz für Menschenrechte
Teilnahme an Fachtagungen gegen Gewalt, geistlichen und sexuellen Missbrauch
2.3 Für alle Schwestern und MitarbeiterInnen: Fortbildung und Schulung
Für unsere Gemeinschaft ist es selbstverständlich, dass Schwestern und Mitarbeitende an Aus- und Weiterbildungen teilnehmen.
Die Präventionsbeauftragte nimmt regelmäßig an Weiterbildungen zum Thema Missbrauch teil und informiert sich über aktuelle Veröffentlichungen und Vernetzungsmöglichkeiten. Sie gibt neue Erkenntnisse und Inhalte an die Schwestern weiter.
2.4. Für alle Schwestern und MitarbeiterInnen: Polizeiliches Führungszeugnis vorlegen und Selbstverpflichtungserklärung (Seite 10) unterschreiben
2.5. In Präventionsfragen geschulte Person als Ansprechpartnerin für Schwestern, MitarbeiterInnen und Betroffene
2.6. Verhaltensregeln oder Verhaltensanweisungen der Tertiarschwestern
Die folgende Auflistung erhebt keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit. Sie zeigt lediglich Beispiele auf, die der Grundhaltung der Achtsamkeit Ausdruck geben möchten. Im Sinne der ausdrücklich erwünschten beständigen Weiterentwicklung des Konzeptes durch die Schwestern und aller, die mit der Gemeinschaft auf dem Weg sind, ist sie Einladung, weitere Beiträge und Konkretisierungen an die Präventionsbeauftragte zu geben. So kann die Grundhaltung im Alltag bewusst und konkret zum Ausdruck kommen und sich weiterentwickeln.
Für eine Kultur der Achtsamkeit aktiv gegen Missbrauch:
Risikoanalyse mit ausgewählten Beispielen
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Mögliche Opfer |
Schwestern als Täterinnen |
Risikobewertung |
Schutzanalyse |
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| Pflege |
Pflegebedürftige Schwestern werden in ihrer Freiheit und Selbstbestimmung eingeschränkt oder erleiden Übergriffe in physischer psychischer Form. |
Pflegende Schwestern schränken die Freiheit und Selbstbestimmung der ihnen anvertrauten Schwestern ein und begehen psychische oder physische Übergriffe. |
Eine Gefahr bei dementen und sehr alten Schwestern besteht darin, dass sie bevormundet werden. |
- Schwestern sensibilisieren, dass sie hellhörig sind und melden, wenn sie etwas beobachten
- Verantwortung der Oberinnen, dafür zu sorgen, dass die Schwestern beruflich nicht überfordert sind
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| Seelsorge |
Schwestern können von geistlichen Begleitern, Beichtväter o. Ä. abhängig gemacht und missbraucht werden. |
Schwestern, die in der Seelsorge oder Begleitung arbeiten, begehen Missbrauch. |
Es herrscht freie Wahl des Beichtvaters und der geistlichen Begleitung.
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Unsere Seelsorgerinnen haben regelmäßig Supervision bzw. sind selber in geistlicher Begleitung
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| Kinder |
Kinder erleiden durch Pädagoginnen und Helferinnen Gewalt – körperliche, sexualisierte oder psychische Gewalt |
Schwestern in pädagogischen Berufen üben Gewalt gegenüber den ihnen anvertrauten Kindern aus |
Da wir kaum Schwestern haben, die noch im Bereich der Erziehung haben und diese gut ausgebildet sind, ist das Risiko verschwin-dend gering. Schwierig kann es nur werden, wenn durch die ständige Personalknappheit eine langfristige Überforderung -stattfindet.
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Die Schwestern sind gut ausgebildet, können abschätzen, wenn die Belastung zu groß ist und sich Hilfe zu holen. Sie müssen das Präventions-konzept der jeweiligen Einrichtung beachten.
Weitere Hilfen:
Supervision
Teamgespräche
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| Leitung |
Schwestern werden durch Vorgesetzte diskriminiert, unterdrückt oder in ihrer Freiheit und Selbstbestimmung eingeschränkt.
Schwestern in der Ausbildung werden in ihrer Individualität nicht gesehen und zum klösterlichen Gehorsam erzogen.
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Vorgesetzte missbrauchen ihre Macht – siehe links
Den Leitungsverantwortlichen fehlt die Achtsamkeit, den auszubildenden Schwestern gegenüber
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Aufgrund der kollegialen Führung – Oberin mit Rat – ist die Gefahr sehr gering
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Die Ausbildung ist auf mehrere Schwestern verteilt. Die Auszubildenden haben regelmäßig Kontakt zu anderen Schwestern und können sich jederzeit direkt an die Leitung wenden.
Sie haben geistl. Begleitung von außerhalb der Gemeinschaft.
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| Arbeit |
Schwestern werden Opfer von Mobbing oder Übergriffen |
Schwestern agieren ihren KollegInnen gegenüber übergriffig. Schwestern in pädagogischen Berufen üben Gewalt gegenüber den ihnen anvertrauen Kindern aus. |
Schwestern, die berufstätig sind, können Opfer von Mobbing werden und sich übergriffig verhalten. |
Professionelle Hilfe holen (z.B. Supervision, Mediation, Teamgespräche…)
Rücksprache mit der zuständigen Oberin
Evt. Stundenreduzierung, dass für das geistliche Leben auch noch Platz bleibt.
Die Schwestern sind gut ausgebildet, können abschätzen, wenn die Belastung zu groß ist und sich Hilfe zu holen. Sie müssen das Präventions-konzept der jeweiligen Einrichtung beachten.
Weitere Hilfen:
Supervision
Teamgespräche
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3. Beschwerdemanagement
Mit dem vorliegenden Schutzkonzept schaffen wir einen Rahmen, das Thema Prävention im täglichen Leben der Mitglieder und Mitarbeiter*innen der Tertiarschwestern des. hl. Franziskus bewusster und präsenter zu machen. Dabei ist uns wichtig, dass wir einen Boden bereiten, damit Überschreitungen von Grenzen schneller und besser erkennbar werden.
Daher muss es einen verantwortungsbewussten Umgang mit Hinweisen zu grenzüberschreitendem Verhalten und Missbrauch geben. Für uns als Ordensgemeinschaft ist ein solches Beschwerdesystem selbstverständlicher Bestandteil einer offenen und transparenten Kultur. Dabei ist das Beschwerdesystem nicht ausschließlich auf das Thema von sexuellen Grenzverletzungen und Missbrauch begrenzt, sondern beinhaltet auch das Thema spiritueller Grenzverletzungen und Missbrauch. Innerhalb der Gemeinschaft steht die Präventionsbeauftragte als erste ansprechbare Partnerin zur Verfügung. Die Präventionsbeauftragte dokumentiert den Sachverhalt und informiert die Provinzoberin. Wesentliches Merkmal ist, auf Wunsch der von Grenzverletzungen oder Missbrauch Betroffenen, der Schutz der Identität des Beschwerdegebers, die Vertraulichkeit und die Anonymität gegenüber der belastenden Person. Weitere Schritte werden gemeinsam besprochen. Mitteilungen bezüglich sexueller Übergriffe und Missbrauchsfälle sind unverzüglich an die unabhängige Ombudsstelle der Diözese Innsbruck zu adressieren:
Diözese Innsbruck
Ombudsstelle für Opfer von Gewalt und sexuellem
Missbrauch in der Diözese Innsbruck
Schöpfstraße 39/III, 6020 Innsbruck
Tel.: +43/(0)676/87 30 27 00
E-Mail: ombudsstelle@dibk.at
Web: http://www.dibk.at/ombudsstelle
3.1 Beschwerdewege
Alle Schwestern, Mitarbeiter*innen und weitere Personen können ihre Hinweise, Vermutungen und Beschwerden bei der Präventionsbeauftragten der Gemeinschaft einbringen. Ihre Kontaktdaten sind auf der Website https://tertiarschwestern.at zu finden. Zudem stehen alle Schwestern der Gemeinschaft für Beschwerden zur Verfügung und sind verpflichtet, diese an die Präventionsbeauftragte oder direkt an die Provinzoberin weiterzuleiten, wenn der/die Beschwerdegeber*in das wünscht.
3.2 Rückmeldung an Beschwerdegeber*innen
Eingegangene Beschwerden werden zeitnah beantwortet. Für uns stellt es eine Selbstverständlichkeit dar, dass der/die Beschwerdegeber*in die Information darüber erhält, dass diese eingegangen sind und bearbeitet werden. Die Anonymität gegenüber demjenigen, den die Beschwerde betrifft, bleibt gewahrt. Der/die Beschwerdegeber*in wird vom Fortgang der Bearbeitung unterrichtet, damit eine Transparenz im Umgang mit dieser Beschwerde sichergestellt wird.
4. Dokumentation und Intervention
4.1 Dokumentation
An uns herangetragene Sachverhalte werden durch die Präventionsbeauftragte gewissenhaft dokumentiert. Jeder Hinweis wird ernstgenommen und gewissenhaft dokumentiert.
Für die Dokumentation stehen zwei unterschiedliche Formulare zur Verfügung:
Das Formular »Dokumentation bei Auffälligkeiten und Hinweisen sexualisierter und spiritualisierter Gewalt A« dient der Dokumentation eigener Wahrnehmungen und Gespräche mit Betroffenen.
Das Formular »Verlaufsdokumentation im Bereich sexualisierter und spiritualisierter Gewalt B« dient der Dokumentation von verschiedenen Vorgängen als Verlaufsdokumentation.
Die Formulare werden handschriftlich ausgefüllt und bei jedem Eintrag eigenhändig mit Datum unterschrieben.
Die ausgefüllten Dokumentationen werden verschlossen von der Präventionsbeauftragten archiviert und können nur von involvierten Personen oder von Personen mit berechtigtem Interesse eingesehen werden. Die Herausgabe an juristische Stellen bleibt im Einzelfall der Provinzoberin vorbehalten.
4.2 Intervention
Die Intervention dient der zügigen Klärung des Verdachts und der damit verbundenen Beendigung des Missbrauchs. Ebenso dient sie dem nachhaltigen Schutz der vom Missbrauch betroffenen Person und bietet angemessene Hilfestellungen für alle Beteiligten an.
Die Präventionsbeauftragte arbeitet mit der unabhängigen Ombudsstelle für Opfer von Gewalt und sexuellem Missbrauch in der Diözese Innsbruck zusammen. Alle Mitteilungen bezüglich eines sexuellen Übergriffes oder Missbrauchs werden an die unabhängigen Ansprechpersonen für Verdachtsfälle von sexuellem Missbrauch abgegeben.
Somit eröffnet sich der Raum, um die betroffenen Personen seelsorglich zu begleiten und in ihrer Situation rechtlich und therapeutisch unterstützen zu können.
Zur Intervention ist in der Anlage eine entsprechende Verhaltensempfehlung angegeben (Anlage 1).
5. Qualitätsmanagement
5.1. Kontinuierliche Arbeit
In vielen Bereichen dieses institutionellen Schutzkonzeptes ist bereits angeklungen, dass die Verankerung des achtsamen Umgangs miteinander und mit den uns anvertrauten Menschen als ständiges Thema der daraus resultierenden Präventionsarbeit etabliert wird. Verschiedene Wege der Rückmeldungen und der direkten oder indirekten Partizipation lässt dieses Schutzkonzept im Prozess bleiben.
Die Gemeinschaft beauftragt für die Provinz Hall eine entsprechend geschulte Schwester als Präventionsbeauftragte. Die Ernennung erfolgt für drei Jahre und kann verlängert werden. Diese sucht die Zusammenarbeit mit der Ombudsstelle der Diözese Innsbruck.
5.2. Partizipation von Kindern, Jugendlichen und schutz- und hilfsbedürftigen Erwachsenen sowie durch spiritualisierte und sexualisierte Gewalt betroffenen Menschen
Alle Mitschwestern und Mitarbeiterinnen sind aufgerufen, Rückmeldungen aus dem direkten Dialog mit den ihnen anvertrauten Menschen an die Präventionsbeauftragte zur Verbesserung und Präzisierung des Konzepts zu geben. So soll sichergestellt werden, dass dieses vorliegende Konzept kontinuierlich und verantwortlich weiterentwickelt wird und stets auf dem aktuellen Stand bleibt.
6. Ordensfrauen als Betroffene
6.1. Im Falle persönlicher Betroffenheit von Mitgliedern der Gemeinschaft
Es ist anzunehmen, dass auch in unseren eigenen Reihen Betroffene von spiritualisierter und sexualisierter Gewalt sind. Manche werden persönliche Wege der Aufarbeitung und Bewältigung für sich innerhalb und außerhalb der Gemeinschaft gefunden haben. Andere haben vielleicht nie gewagt, darüber zu sprechen und tragen die möglicherweise sehr lange zurückliegenden Ereignisse noch immer als tiefen Schmerz in ihrem Herzen. Das vorliegende Schutzkonzept nimmt auch diese Seite unserer Realität behutsam in den Blick.
6.2 Hilfsangebot zur Aufarbeitung
Es ist möglich, beim Wunsch nach einem „Erzählraum“ für erlebtes Unrecht mit der Präventionsbeauftragten der Gemeinschaft der Tertiarschwestern Kontakt aufzunehmen und gemeinsam nach möglichen Wegen der Aufarbeitung zu suchen.
7. Zuständigkeiten bei Missbrauchsfällen durch Ordensangehörige oder deren Mitarbeiter*innen
- Präventionsbeauftragte
- Ombudsstelle für Opfer von Gewalt in der Diözese Innsbruck
Tel.: 0676 8730 2700
E-Mail: ombudsstelle@dibk.at
Homepage: www.dibk.at/ombudsstelle
- Diözesane Kommission für Opfer körperlicher, psychischer und sexueller Gewalt in der Diözese Innsbruck
- Stabstelle für Prävention gegen Missbrauch und Gewalt
Tel.: 0676 8730 2710
E-Mail: schutzundsicher@dibk.at
Homepage: www.dibk.at/schutzundsicher